Pflegeneuausrichtungsgesetz

Pflegeneuausrichtungsgesetz

25.06.2014

Umsetzung Pflegeneuausrichtungsgesetz – Neue Gebühren für Leistungskomplexe
und neue Stundensätze zur Verrechnung nach Zeitaufwand ab dem 01.07.2014

Nach langen, seit September 2012 andauernden, Verhandlungen können wir Ihnen die vom
Gesetzgeber mit der Pflegereform zugesagten Zeit-Leistungen anbieten.

Sie können nun wie bisher die Pflege nach Leistungskomplexen (Module), oder wahlweise auch
nach Zeitaufwand bei uns abrufen.
Neu wurde die Möglichkeit der Zeitleistung „häuslichen Betreuung“ geschaffen.

Nachdem die Anforderungen bezüglich der Qualität unserer Pflege sowie Personal- und
Sachkosten in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, wurden in den Verhandlungen zwischen
den Verbänden der Wohlfahrtspflege in Bayern und den Pflegekassen die Gebühren SGB XI ab
dem 01.07.2014 angehoben.

Dies bedeutet für Sie:
• Anpassung der Gebühren nach § 89 SGB XI
• Angebot der gewünschten Pflege- und Betreuungsleistungen nach Zeitaufwand

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Tel.Nr. 02931/96280 zur Verfügung.