Verhinderungspflege

Verhinderungspflege:
Bei Verhinderung der Pflegeperson kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate gepflegt haben.
Pro Kalenderjahr stehen dafür 1612 Euro zur Verfügung.
Die Verhinderungspflege wird stundenweise von unserem Pflegedienst angeboten.