Pflegeberatungseinsatz

Der Beratungseinsatz (§37,3) dient der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der Pflegenden zur Sicherung der Pflegequalität.
Bei den Pflegegraden 2 und 3 erfolgt diese Beratung halbjährlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich.
Als persönlichen Service für unsere Kunden bieten wir die Übernahme der Terminverwaltung an und verabreden telefonisch einen Termin mit ihnen.